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Radbruch gilt als einer der einflussreichsten Rechtsphilosophen des 20. Jahrhunderts mit international hohem Ansehen. Obwohl er Künsten zugewandt war, studierte er auf Wunsch seines Vaters Rechtswissenschaften. 1902 schrieb er seine Dissertation, 1903 folgte die Habilitation. Seine parteipolitische Sympathie galt schon früh der SPD, da aber eine Mitgliedschaft damals das sofortige Ende seiner Laufbahn bedeutet hätte, trat er der SPD erst 1918 bei. Gegen den Widerstand der Lehrenden wurde er 1919 als außerordentlicher Professor an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel berufen, wo er bis 1926 blieb. Nach einem knappen Jahr wurde er auf Antrag seiner Kollegen aber bereits ordentlicher Professor. Während des Kapp-Putsches versuchte er zusammen mit Hermann Heller in Kiel zwischen den Parteien zu vermitteln. Radbruch war für die SPD von 1920 bis 1924 Abgeordneter des Reichstags. Während seiner Amtszeit wurden einige bedeutende Gesetze ausgearbeitet.
Als Dekan der Universität Heidelberg leitete er nach dem 2. Weltkrieg den Wiederaufbau der Juristischen Fakultät. Er verstarb im Alter von 71 Jahren, sein Grab befindet sich in Heidelberg auf dem Bergfriedhof.
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